- fälschen
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fäl|schen ['fɛlʃn̩] <tr.; hat:in betrügerischer Absicht etwas nachbilden, um es als echt auszugeben:Geld, eine Unterschrift fälschen; ein gefälschtes Gemälde.• fälschen/verfälschenFälschen wird vor allem verwendet, wenn etwas Echtes durch etwas Falsches ersetzt wird bzw. etwas dem Echten Ähnliches nachgebildet wird:– Sein Personalausweis war gefälscht.– Die Unterschrift ist gefälscht.Verfälschen, seltener auch fälschen wird verwendet, wenn an etwas absichtlich Änderungen vorgenommen wurden, wenn etwas manipuliert wurde, um die Wahrheit zu verschleiern:– Die Machthaber versuchten, das Wahlergebnis zu fälschen/zu verfälschen.Ergibt sich die Verfälschung der Tatsachen ohne Absicht, vielleicht sogar ohne einen direkten Urheber, verwendet man hingegen nur verfälschen:– Beobachtung und Erinnerung laufen Gefahr, die Wirklichkeit jeder Schilderung schon im Ansatz zu verfälschen.– Er forderte, Subventionen abzubauen, da sie den Wettbewerb verfälschten.* * *
fạ̈l|schen 〈V. tr.; hat〉 in betrüger. Absicht täuschend ähnlich nachmachen ● Geld \fälschen; eine Unterschrift, einen Wechsel \fälschen [<ahd. (gi)falscon, (gi)felscen <spätlat. falsicare; verkürzt <falsificare; zu falsus „falsch“ + facere „machen“]* * *
fạ̈l|schen <sw. V.; hat [mhd. velschen, ahd. (gi)falscōn, (gi)felscen = für falsch erklären, widerlegen < mlat. falsi(fi)care, ↑ falsifizieren]:in betrügerischer Absicht etw. Echtes möglichst originalgetreu nachbilden u. für echt ausgeben:Geld, Banknoten, eine Unterschrift f.;der Pass ist gefälscht;gefälschte Papiere.* * *
fạ̈l|schen <sw. V.; hat [mhd. velschen, ahd. (gi)falscōn, (gi)felscen = für falsch erklären, widerlegen < mlat. falsi(fi)care, ↑falsifizieren]: in betrügerischer Absicht etw. Echtes möglichst originalgetreu nachbilden u. für echt ausgeben: Geld, Banknoten, Wechsel, eine Urkunde, eine Unterschrift f.; der Pass ist gefälscht; gefälschte Papiere.
Universal-Lexikon. 2012.